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AGB

 

1. Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen

1.1 Diese AGB gelten grundsätzlich für alle Kunden des Verkäufers, einschließlich sowohl gewerblicher Kunden (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB). Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages mit dem Verkäufer, sowohl für gewerbliche als auch für private Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Die jeweils gültige Fassung kann jederzeit unter der Internetadresse des Verkäufers eingesehen werden.

2. Vertragsangebot, Vertragsschluss und Vertragsanpassungen

2.1 Alle Präsentationen und Leistungsbeschreibungen, insbesondere auf der Website des Verkäufers, sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Kunden zustande.

2.2 Für private Kunden gilt, dass diese ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ausüben können. Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht.

2.3 Für den Fall, dass ein Dritter (z. B. ein Vertriebspartner des Verkäufers) beim Vertragsschluss mitwirkt, erkennt der Verkäufer Einwendungen des Kunden nicht an, die dieser aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Dritten ableitet. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Kunden.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer alle relevanten Informationen für die Ausführung des Vertrages rechtzeitig mitzuteilen. Versäumt der Kunde dies, hat er die Kosten für die Ermittlung der erforderlichen Daten zu tragen. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Informationen, die nach Vertragsschluss bekannt werden, ist der Verkäufer berechtigt, Nachverhandlungen zu fordern und die Vergütung bzw. Leistungsbeschreibung entsprechend anzupassen. Diese Regelung gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Kunden.

3. Lieferung, Versand und Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer rechtzeitig Mitteilungen über etwaige notwendige Terminverschiebungen zu machen. Bei privaten Kunden gelten zusätzliche Bestimmungen gemäß § 269 BGB, die sicherstellen, dass eine vereinbarte Lieferung auch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgt.

3.2 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei gewerblichen Kunden ist der Versand stets auf eigene Gefahr. Für private Kunden gilt jedoch, dass im Falle des Widerrufs die Kosten für die Rücksendung der Ware durch den Verbraucher zu tragen sind, gemäß den gesetzlichen Regelungen.

3.3 Der Verkäufer ist zur Vertragsbeendigung berechtigt, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht verfügbar ist und eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist. Für gewerbliche Kunden gelten in solchen Fällen erweiterte Rücktrittsrechte des Verkäufers. Private Kunden haben jedoch auch das Recht, nach Bekanntgabe der Nichtverfügbarkeit der Ware vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Verkäufer den Rücktritt unverzüglich mitteilen muss.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der Preis für die Ware ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Verkäufers oder nach üblicher Vergütung (im Sinne von § 632 Absatz 2 BGB). Für private Kunden müssen etwaige Preisänderungen vorab angezeigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass private Kunden ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben.

4.2 Für private Kunden gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung, wie gesetzlich vorgeschrieben. Gewerbliche Kunden haben lediglich Anspruch auf die gesetzlich minimal vorgeschriebene Gewährleistung.

4.3 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck oder Wechsel entgegenzunehmen. Zahlungen sind per Überweisung oder Kreditkarte zu leisten. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Privatkunden haben in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Verpflichtungen im Vergleich zu gewerblichen Kunden.

4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich wesentliche preisbildende Faktoren (z. B. Materialkosten oder Energiepreise) nach Vertragsschluss ändern und dies nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Für private Kunden gelten die Anpassungen nur, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde.

4.5 Private Kunden müssen bei Zahlungsverzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang die Zahlung leisten, andernfalls geraten sie ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei gewerblichen Kunden gilt diese Regelung auch, jedoch wird eine Mahngebühr von mindestens 3,00 € in Rechnung gestellt.

4.6 Einwendungen gegen die Abrechnung von Leistungen müssen von privaten Kunden innerhalb von 15 Werktagen nach Rechnungszugang schriftlich geltend gemacht werden. Gewerbliche Kunden haben die gleiche Frist.

4.7 Die Zahlungspflicht gilt für alle Kunden, auch für private, die eine geschuldete Leistung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zahlen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

4.8 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Verkäufer erbrachten Leistungen innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Diese Regelung gilt für gewerbliche und private Kunden gleichermaßen. Es wird darauf hingewiesen, dass für private Kunden die gesetzliche Regelung zur Gewährleistung ebenfalls anzuwenden ist, falls die Rechnung nicht innerhalb der Frist beanstandet wird.

4.9 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Verkäufer vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.

Für private Kunden ist es zusätzlich zu beachten, dass im Falle des Zahlungsverzugs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen berechnet werden. Gewerbliche Kunden haben ebenfalls ein Verlängerungsrecht auf Zahlungserinnerungen und sind verpflichtet, auch Mahngebühren zu tragen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen vor, bis alle Ansprüche, die der Verkäufer gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung oder im Zusammenhang mit den Liefergegenständen, auch zukünftige, hat, vollständig beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldo- bzw. Kontokorrentforderung des Verkäufers.

5.2 Eine Veräußern der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände, insbesondere deren Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware anderweitig zu verpfänden, als Sicherheit zu übereignen oder anderweitige Verfügungen zu treffen, die das Eigentum des Verkäufers gefährden. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch für den Verkäufer im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer kann diese Ermächtigung und die Berechtigung zur Weiterveräußern der Vorbehaltsware widerrufen, falls der Kunde seinen wesentlichen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde die notwendigen Daten zur Durchsetzung der Forderung zur Verfügung zu stellen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Endkunden und die an ihn veräußerten Liefergegenstände.

5.3 Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller. Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen verbunden oder vermischt, sodass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, wird der Verkäufer Miteigentümer dieser neuen Sache. Der Anteil des Verkäufers am Miteigentum bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der verbundenen bzw. vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sollte jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache angesehen werden, erwirbt der Verkäufer das alleinige Eigentum.

5.4 Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetreten.

5.5 Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum des Verkäufers sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen und den Verkäufer umgehend zu informieren. Der Kunde hat weiterhin dem Verkäufer den Namen des Dritten, der eine Sach- oder Forderungspfändung betreibt oder sonstige Beeinträchtigungen verursacht, mitzuteilen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.

5.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen des Verkäufers um mehr als 20 %, wird der Verkäufer die übersteigenden Sicherheiten freigeben.

6. Gewährleistung

6.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Leistungen frei von Mängeln sind.

6.2 Zugesicherte Eigenschaften und Garantien (insbesondere bezüglich der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) sind nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Der Kunde wird hierüber informiert. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und diese, soweit vorhanden, dem Verkäufer in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Informationen anzuzeigen (§ 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu rügen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

6.4 Zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ist der Kunde verpflichtet, Mängel schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Auftreten der Mängel zu melden. Der Verkäufer erfüllt die Nacherfüllung nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat drei (3) Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden.

6.5 Der Kunde hat den Verkäufer im Rahmen der Mängelbeseitigung im Zumutbaren zu unterstützen.

6.6 Ist der Mangel auf Umstände zurückzuführen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, entfällt eine Gewährleistungsverpflichtung. Wenn der Verkäufer auf eine Mängelanzeige des Kunden tätig wird, ohne dass ein Mangel vorlag, oder der Verkäufer für eine vorgenommene Mängelbeseitigung nicht haftet, kann der Verkäufer vom Kunden die Vergütung des damit verbundenen Aufwandes verlangen.

7. Haftung

7.1 Der Verkäufer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, arglistiges Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherter Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

7.2 Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Verkäufer – unbeschadet der in Absatz 1 genannten Fälle – nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.3 Mehrere Schadensfälle, die aus der gleichen Schadensursache resultieren, gelten als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/Tateinheit).

7.4 Der Verkäufer stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung durch den Kunden lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung dieser Leistungen (Zweckverfehlung) entstehen. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für behördliche Prüfungen oder Dritte (z.B. Bauaufsicht) beim Kunden.

7.5 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für Sach- und Vermögensschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen, mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen. Soweit anwendbar, bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.

7.6 Soweit die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

8. Verjährung

8.1 Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer verjähren in einem (1) Jahr. Die gleiche Frist gilt für sonstige Gewährleistungsrechte des Kunden.

8.3 Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Verkäufer führt nur dann zu einer Hemmung der Verjährung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) hat ausschließlich Einfluss auf die Verjährung des Mangels, der die Nacherfüllung ausgelöst hat.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden. Dabei werden die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit gewahrt. 9.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung des Verkäufers zu entnehmen (einsehbar unter https://if.cloudwood.tech/datenschutzerklaerung). 9.3 Im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen sowie der Lieferung können personenbezogene Daten des Kunden an die jeweiligen Empfänger zweckgebunden weitergegeben und von diesen verarbeitet werden. Eine Nutzung für fremde Geschäftszwecke, wie z.B. Werbung oder Adresshandel, erfolgt nicht.

9.4 Im Einzelfall kann der Verkäufer bei Auskunfteien Bonitätsabfragen einholen. Die angefragte Auskunftei darf hierfür personenbezogene Daten über den Kunden weitergeben, welche im Rahmen der Bearbeitung der Bestellung und/oder Vertragserfüllung erforderlich sind.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

10.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.

10.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch für Wechsel- und Scheckklagen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

10.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11. Kündigung

11.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail sind nicht ausreichend. Die schriftliche Kündigung ist durch den kündigenden Vertragspartner zu unterzeichnen und muss dem anderen Vertragspartner in einer Weise zugehen, dass dieser den Zugang nachweisen kann (z.B. per Einschreiben, oder auf einem anderen geeigneten Weg). Sollte der Kunde gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs kündigen, ist die Kündigung erst zulässig, wenn der Verkäufer hinreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung erhalten hat und diese gescheitert ist. Ein Fehlschlagen der Mängelbeseitigung liegt vor, wenn diese unmöglich ist, vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

11.4 Erfolgt die Kündigung ohne rechtlichen Grund oder ohne Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den entstandenen Schaden zu ersetzen.

11.5 Nach einer Kündigung sind beide Parteien verpflichtet, die noch nicht erfüllten Leistungen zu erbringen.

11.6 Die Beendigung des Vertrages berührt nicht die Rechte und Pflichten, die nach der Beendigung des Vertrages weiterhin bestehen, wie etwa Ansprüche auf Zahlung, Gewährleistungsrechte oder Vertraulichkeitspflichten.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Verkäufer nicht auf der vollständigen oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, so stellt dies keine Anerkennung einer Verletzungshandlung oder einen Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs dar.

12.2 Der Kunde ist nur dann berechtigt, gegen Vergütungsansprüche des Verkäufers aufzurechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt ist.

12.3 Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen oder Rechten des Kunden gegenüber dem Verkäufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

12.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) sowie des Kollisionsrechts (IPR).

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

12.5 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in einem späteren Nachtrag unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine solche, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken. In einem solchen Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages geregelt hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten, oder, falls eine Regelung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam ist.

Stand: 14.11.2024